Berufung ins Presbyterium

Das Presbyterium hat in seiner Sitzung am 23. August 2021 gemäß Art. 18 Abs. 4 (Presbyteriumsmitglied unter 27 Jahren)

Niklas Rittershaus

zusätzlich ins Presbyterium berufen.

Der Berufene wird im Gottesdienst
am 10. Oktober 2021 um 10 Uhr
in der Trinitatiskirche
in sein Amt eingeführt

Rechtsmittelbelehrung (zu § 25 PWG):
Gegen diese Berufung kann von jedem in das Wahlverzeichnis eingetragenen Glied der Kirchengemeinde innerhalb von fünf Werktagen nach Bekanntgabe der Berufung beim Kreissynodalvorstand, Bastionstraße 6, 40213 Düsseldorf, schriftlich unter Angabe der Gründe Beschwerde erhoben werden.
Die Beschwerde kann nur mit der Begründung erhoben werden, dass gesetzliche Vorschriften verletzt seien und dadurch die Berufung ungültig sei.

Dieser Beitrag wurde unter Gemeindeleben abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.