FAQ

Antworten auf oft gestellte Fragen

Was muss ich tun, wenn ich mein Kind taufen lassen will? 

Ich brauche ein Patenbescheinigung

Ich bin erwachsen, aber noch nicht getauft. Was ist zu tun?

Was muss ich tun, wenn mein Kind mit dem Konfirmanden-Unterricht beginnen möchte?

Was muss ich tun, wenn ich heiraten möchte?

Was muss ich tun, wenn ich in die Kirche eintreten möchte?


Was muss ich tun, wenn ich mein Kind taufen lassen will?

  • Kontakt mit Pfarrerin oder Pfarrer aufnehmen:
  • (Pfrin. Felicitas Schulz-Hoffmann, 43 11 30,  Pfr. Geibel, 41 55 56 68)
  • Mit dem Pfarrer einen Tauftermin vereinbaren.
  • Sind die Eltern evangelisch? Mindestens ein Elternteil muss der evangelischen Kirche angehören.
  • Sind Paten gewünscht? Wenn ja, müssen diese einer christlichen Kirche angehören. Evangelische Paten müssen konfirmiert sein. Dafür brauchen diese auch eine Bescheinigung von ihrer zuständigen Kirche. (Bescheinigung, die zur Übernahme des Patenamtes berechtigt.)
  • Wenn Sie bei einer auswärtigen Taufe Pate/Patin werden möchten, brauchen Sie von unserer Gemeinde die o. g. Bescheinigung: Diese erhalten Sie über Ihren Pfarrer (s. o.) oder über unser Gemeindebüro, 914 51-0
  • Alles Weitere zum Ablauf der Taufe und zur Auswahl eines biblischen Taufspruches klären Sie im Gespräch mit dem Pfarrer.

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Ich bin erwachsen, aber noch nicht getauft. Was ist zu tun?

  • In den ersten Jahrhunderten fanden nur Erwachsenen-Taufen statt. Das ist sozusagen die Grundform. Der Taufe eines Erwachsenen geht – wie früher – ein „Taufunterricht“ voraus. In diesem Taufunterricht werden die zentralen Themen des christlichen Glaubens (Kirchenjahr, Bibel, Gottesdienst, Glaube an Gott, Jesus Christus, Taufe, Abendmahl etc.) besprochen.
  • Nehmen Sie Kontakt mit Pfarrerin oder Pfarrer auf (Pfrin. Felicitas Schulz-Hoffmann, 43 11 30,  Pfr. Geibel, 41 55 56 68)
  • Überlegen Sie doch schon einmal, wann Sie ungefähr getauft werden möchten. Gibt es Freunde etc., die Ihre Taufe mitgestalten würden?
  • Wer als Erwachsener getauft wird, ist damit zugleich konfirmiert und erhält die „vollen Rechte“ – natürlich auch Pflichten – wie z.B. die Berechtigung zur Übernahme eines Patenamtes.

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Was muss ich tun, wenn mein Kind mit dem Konfirmand*innen-Unterricht beginnen möchte?

  • Besprechen Sie mit Ihrem Kind, ob es mit dem Unterricht beginnen möchte. Wenn es nicht gehen möchte, dann bringt es oftmals nichts, wenn Sie es zu sehr drängen. Auf der anderen Seite kann man dem Kind auch sagen: „Schau es dir doch erst mal an. Wenn es dir nicht gefällt, kannst du ja nach zwei Monaten wieder aufhören.“
  • Die Konfirmand*innenzeit beginnt in unserer Gemeinde im Mai oder Juni mit einem mehrtägigen Konfi-Camp. Die Konfirmation ist etwa 12 Monate später. Bei der Konfirmation sind die Jungen und Mädchen etwa 14 Jahre alt. Im Normalfall findet die Konfirmation in der achten Klasse statt. Die Anmeldung dazu ist deswegen in der siebten Klasse. Falls Sie eine andere Zeitplanung für Ihr Kind wünschen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit Pfr. Geibel, 41 55 56 68 auf.
  • Evangelische Kinder oder Kinder evangelischer Eltern, die diese Voraussetzung erfüllen und bei uns erfasst sind, bekommen beizeiten eine Einladung. Ein Anmeldeabend findet in der Regel im Januar oder Februar vor Beginn des Unterrichts statt.
  • Kinder, die noch nicht getauft sind, aber konfirmiert werden sollen, werden im Laufe der Konfirmand*innenzeit an einem vorher festgelegten Termin gemeinsam getauft.
  • Wenn Sie bis Mitte Februar nicht von der Gemeinde angeschrieben worden sind, obwohl Sie ein entsprechendes Kind haben, setzen Sie sich bitte mit Pfr. Geibel, 41 55 56 68, in Verbindung. Bis zum Beginn des Unterrichts kann Ihr Kind noch nachgemeldet werden. Der Unterricht findet meistens im Gemeindehaus in der Graf-Recke-Straße statt.
  • In Ausnahmefällen, wo eine Teilnahme am Dienstagnachmittag grundsätzlich unmöglich ist, können Sie versuchen, mit Nachbargemeinden Kontakt aufzunehmen, wo z. B. der Unterricht am Wochenende stattfindet. Beraten Sie sich am besten mit Ihrem Pfarrer.
  • Der Unterricht beginnt mit einer Kennenlernfreizeit. Anschließend ist in der Regel am Dienstagnachmittag von 16 – 17.15 Uhr Konfirmandenunterricht. Dazu kommen mindestens 4 KU-Seminare am Samstag (ca. 10-17 Uhr), gemeinsam vorbereitete und gestaltete Gottesdienste und weitere Veranstaltungen. Einen genauen Zeitplan erhalten Sie bei der Anmeldung von Pfr. Geibel.

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Was muss ich tun, wenn ich heiraten möchte?

  • Wenn Sie sich zur kirchlichen Hochzeit entschieden haben, dann sollten Sie auch im Rahmen Ihrer anderen Terminabstimmungen mit Lokal etc. frühzeitig einen Termin mit Pfarrer/Kirche vereinbaren. Nicht dass der Pfarrer in Urlaub oder die Kirche durch eine andere Hochzeit blockiert ist.
  • Wenn Sie nicht wissen, in welcher Kirche Sie heiraten möchten: Sie haben bis zu 5 Möglichkeiten:
    1) Die Gemeinde, in der der Bräutigam jetzt wohnt,
    2) die Gemeinde, in der die Braut jetzt wohnt,
    3) die Gemeinde, in der seine Eltern wohnen,
    4) die Gemeinde, in der ihre Eltern wohnen,
    5) die Gemeinde, in der das Brautpaar nach der Hochzeit wohnt.
  • Die kirchliche Hochzeit ist nichts anderes als ein Gottesdienst anlässlich Ihrer Eheschließung. Hauptbestandteile sind die Verkündigung des Wortes Gottes und die Bitte um den Segen für Ihren gemeinsamen Lebensweg. Dies orientiert sich an einem biblischen Trauspruch, den Sie für sich auswählen.
  • Für die Auswahl des Trauspruches und für weitere Gestaltungsideen und Hintergrundinformationen erhalten Sie eine Broschüre als Hilfe.
  • Alles Weitere zum Ablauf der kirchlichen Hochzeit klären Sie im Gespräch mit der Person aus dem Pfarrteam, die Ihren Traugottesdienst mit Ihnen feiern wird (Pfrin. Felicitas Schulz-Hoffmann, 43 11 30,  Pfr. Geibel, 41 55 56 68).
  • Auswärtige, die in der Trinitatiskirche heiraten möchten, können dies gegen eine Gebühr tun. Fragen Sie bitte bei Pfr. Geibel nach.

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Was muss ich tun, wenn ich in die Kirche eintreten möchte?

  • Nichts ist einfacher als das! Nehmen Sie Kontakt zum Gemeindebüro (914 51-0) oder zu Pfarrerin oder Pfarrer auf (Pfrin. Felicitas Schulz-Hoffmann, 43 11 30,  Pfr. Geibel, 41 55 56 68).
  • Vielleicht haben Sie noch das Datum und Aktenzeichen Ihres Austritts.
  • Der Eintritt wird im Gespräch mit dem Pfarrer vollzogen. Meist bietet es sich auch an, dies im Gottesdienst der Gemeinde zu tun.
  • Schön, dass Sie sich für diesen Schritt entschieden haben, und eventuelle alte Wunden zuheilen lassen wollen.

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