FAQ

Antworten auf oft gestellte Fragen

Was muss ich tun, wenn ich mein Kind taufen lassen will? Ich brauche eine Taufpatenbescheinigung

Ich bin erwachsen, aber noch nicht getauft. Was ist zu tun?

Was muss ich tun, wenn mein Kind mit dem Konfirmanden-Unterricht beginnen möchte?

Was muss ich tun, wenn ich heiraten möchte?

Was muss ich tun, wenn ich in die Kirche eintreten möchte?


Was muss ich tun, wenn ich mein Kind taufen lassen will?

  • Kontakt mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin aufnehmen (Pfr. Geibel, 65 41 19, Pfr. Ruhl, 65 55 55)
  • Mit dem Pfarrer einen Termin vereinbaren. Die Taufe findet in einem Gemeinde-Gottesdienst statt. Diese finden samstags um 18 Uhr (wechselnd in allen drei Kirchen), und sonntags um 10 (Melanchthon und Epiphanias) bzw. 11:15 Uhr (Trinitatis) statt.
  • Sind die Eltern evangelisch? Mindestens ein Elternteil sollte der evangelischen Kirche angehören.
  • Sind Paten gewünscht? Wenn ja, müssen diese einer christlichen Kirche angehören. Dafür brauchen diese auch eine Bescheinigung von ihrer zuständigen Kirche. (Bescheinigung, die zur Übernahme des Patenamtes berechtigt.)
  • Wenn Sie bei einer auswärtigen Taufe Pate/Patin werden möchten, brauchen Sie von unserer Gemeinde die o. g. Bescheinigung: Diese erhalten Sie über Ihren Pfarrer (s. o.) oder über unsere Gemeindebüros, 91 45 10 bzw. 60 22 45 11.
  • Alles Weitere zum Ablauf der Taufe und zur Auswahl eines biblischen Taufspruches klären Sie im Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin.

zurück zu den Fragen


Ich bin erwachsen, aber noch nicht getauft. Was ist zu tun?

  • In der alten Kirche fanden nur Erwachsenen-Taufen statt. Das ist sozusagen die Grundform. Der Taufe eines Erwachsenen geht – wie früher – ein “Taufunterricht” voraus. In diesem Taufunterricht werden die zentralen Themen des christlichen Glaubens (Kirchenjahr, Bibel, Gottesdienst, Glaube an Gott, Jesus Christus, Taufe, Abendmahl etc.) besprochen.
  • Nehmen Sie Kontakt mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin auf (Pfr. Geibel, 65 41 19, Pfr. Ruhl, 65 55 55)
  • Überlegen Sie doch schon einmal, wann Sie ungefähr getauft werden möchten. Gibt es Freunde etc., die Ihre Taufe mitgestalten würden?
  • Wer als Erwachsener getauft wird, ist damit zugleich konfirmiert und erhält die “vollen Rechte” – natürlich auch Pflichten – wie z.B. die Berechtigung zur Übernahme eines Patenamtes.

zurück zu den Fragen


Was muss ich tun, wenn mein Kind mit dem Konfirmanden-Unterricht beginnen möchte?

  • Besprechen Sie mit Ihrem Kind, ob es mit dem Unterricht beginnen möchte. Wenn es nicht gehen möchte, dann bringt es oftmals nichts, wenn Sie es zu sehr drängen. Auf der anderen Seite kann man dem Kind auch sagen: “Schau es dir doch erst mal an. Wenn es dir nicht gefällt, kannst du ja nach zwei Monaten wieder aufhören.”
  • Die Konfirmandenzeit beginnt in unserer Gemeinde in der Regel für Kinder, die im Lauf des nächsten Schuljahres 13 Jahre alt werden. Also im Herbst 2009 beginnen mit dem Unterricht die Kinder, die zwischen dem 01.08.1996 und 31.07.1997 geboren sind.
  • Evangelische Kinder oder Kinder evangelischer Eltern, die diese Voraussetzung erfüllen und bei uns erfasst sind, bekommen beizeiten eine Anmeldung.
  • Wenn Sie bis Juni nicht von der Gemeinde angeschrieben worden sind, obwohl Sie ein entsprechendes Kind haben, setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Pfarrer in Verbindung. Bis zum Beginn kann Ihr Kind noch nachgemeldet werden. Pfr. Geibel (65 41 19) und Pfr. Ruhl (65 55 55) werden in Zukunft die beiden Gruppen unterrichten. Der Start des neuen Unterrichts ist noch im unklaren. Fragen Sie im Zweifelsfall einfach mal nach.
  • Die Konfirmandinnen und Konfirmanden, die 2011 konfirmiert werden, haben mit dem Unterricht begonnen. Der nächste einzuladende Jahrgang wird 2012 konfirmiert.
    In welcher Form der Unterricht im Einzelnen stattfindet, lässt sich noch nicht sagen. Es zeichnet sich aber ab, dass er schwerpunktmäßig am Dienstag Nachmittag und vereinzelt an einem Wochenendtag (Freitag oder Samstag) stattfindet. Bitte sorgen Sie dann dafür, dass Ihr Kind an diesem Nachmittag frei von anderen Aktivitäten ist, wie Training, Musikunterricht etc. Mit dem Land NRW gibt es entsprechende Verträge, dass an Schulen der Dienstag Nachmittag in diesen Altersgruppen unterrichtsfrei sein soll.
  • In Ausnahmefällen, wo eine Teilnahme am Dienstag nachmittag unmöglich ist, können Sie versuchen, mit Nachbargemeinden Kontakt aufzunehmen, wo z. B. der Unterricht am Wochenende stattfindet. Beraten Sie sich am besten mit Ihrem Pfarrer.
  • Der Unterricht beginnt mit einer Kennenlernfreizeit.

zurück zu den Fragen


Was muss ich tun, wenn ich heiraten möchte?

  • Wenn Sie sich zur kirchlichen Hochzeit entschieden haben, dann sollten Sie auch im Rahmen Ihrer anderen Terminabstimmungen mit Lokal etc. frühzeitig einen Termin mit Pfarrer/Kirche vereinbaren. Nicht dass der Pfarrer in Urlaub oder die Kirche durch eine andere Hochzeit blockiert ist.
  • Wenn Sie nicht wissen, in welcher Kirche Sie heiraten möchten: Sie haben bis zu 5 Möglichkeiten: 1) Die Gemeinde, in der der Bräutigam jetzt wohnt, 2) die Gemeinde, in der die Braut jetzt wohnt, 3) die Gemeinde, in der seine Eltern wohnen, 4) die Gemeinde, in der ihre Eltern wohnen, 5) die Gemeinde, in der das Brautpaar nach der Hochzeit wohnt.
  • Die kirchliche Hochzeit ist nichts anderes als ein Gottesdienst anlässlich Ihrer Eheschließung. Hauptbestandteile sind die Verkündigung des Wortes Gottes und die Bitte um den Segen für Ihren gemeinsamen Lebensweg. Dies orientiert sich an einem biblischen Trauspruch, den Sie für sich auswählen.
  • Für die Auswahl des Trauspruches und für weitere Gestaltungsideen und Hintergrundinformationen erhalten Sie eine Broschüre als Hilfe.
  • Alles Weitere zum Ablauf der kirchlichen Hochzeit klären Sie im Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin (Pfr. Geibel, 65 41 19, Pfr. Ruhl, 65 55 55).

zurück zu den Fragen


Was muss ich tun, wenn ich in die Kirche eintreten möchte?

  • Nichts ist einfacher als das! Nehmen Sie Kontakt zum Gemeindebüro (91 45 10 bzw. 60 22 45 11) oder zu dem Pfarrer oder der Pfarrerin auf (Pfr. Geibel, 65 41 19, Pfr. Ruhl, 65 55 55).
  • Vielleicht haben Sie noch das Datum und Aktenzeichen Ihres Austritts.
  • Der Eintritt wird im Gespräch mit dem Pfarrer vollzogen. Meist bietet es sich auch an, dies im Gottesdienst der Gemeinde zu tun.
  • Schön, dass Sie sich für diesen Schritt entschieden haben, und eventuelle alte Wunden zuheilen lassen wollen.

zurück zu den Fragen

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>